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Rechtsanwaltskanzlei für Schadenersatzrecht & Gewährleistung

Als Anwalt für Schadenersatz und Gewährleistungsrecht in 1010 Wien kümmere ich mich um Ihre schadenersatz- und gewährleistungsrechtlichen Angelegenheiten und beantworte selbstverständlich auch alle Ihre persönlichen Fragen.
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Damit Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können, müssen einige Bedingungen erfüllt sein.

Aufgrund langjähriger Erfahrung und fundiertem Rechtswissen garantiere ich Ihnen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht eine kompetente Rechtsvertretung.

Ferner unterstütze ich Sie natürlich auch, wenn unberechtigte oder überhöhte Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche an Sie oder Ihr Unternehmen gestellt werden und weise diese bestmöglich zurück.

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Fundierte Beratung für Gewährleistungsrecht

Oftmals werden die beiden Begriffe Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht gleichgestellt, wobei im eigentlichen Sinne zwei unterschiedliche Ersatzansprüche gemeint sind. Die Frist zur Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche beträgt bei beweglichen Gegenständen 2 Jahre und bei unbeweglichen 3 Jahre.
Anders als bei der Gewährleistung, haftet der Schädiger beim Schadensersatzanspruch nicht nur für die Sache selbst, sondern auch für die Folgeschäden.

Um Schadensersatzanspruch stellen zu können, muss ein Zurechnungsgrund (Verschuldens-, Gefährdungs- oder Eingriffshaftung) vorliegen.
Voraussetzung hierfür ist ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Schädigers, welches wiederum für den Schaden verantwortlich war. Im Gegensatz zur Gewährleistung bestehen beim Schadensersatzanspruch lange Haftungsfristen.

Der Anspruch auf Schadenersatz verjährt erst nach 3 Jahren, ab Kenntnis des Schadens bzw. nach Ablauf eines Zeitraums von 30 Jahren. Bei fehlerhafter Ware ist diese Frist wichtig, da der Käufer auch über den Gewährleistungsanspruch hinaus noch einen Schadenersatzanspruch geltend machen kann. 

Rufen Sie in meiner Kanzlei an, um die weitere Vorgehensweise zu planen. Aus Erfahrung rate ich Ihnen, einen Rechtsexperten für Schadenersatz zu konsultieren, um Ihre Ansprüche vollständig geltend zu machen bzw. diese erfolgreich abzuwehren. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei in 1010 Wien ist dabei essentiell, damit ich schnell agieren kann.

Ebenso prüfe ich auch den Umfang der Schadenersatzforderung und verhindere, dass Sie sich in eine ungünstige Position bringen. Als Rechtsanwalt für Schadenersatz biete ich Ihnen auch als Geschädigter einen kompetenten Rechtsbeistand, indem ich Sie über Ihre Rechte und Pflichten bezüglich der Schadenersatzansprüche aufkläre und ein Aufforderungsschreiben an den Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer aufsetze.

Kann der Schadensfall nicht außergerichtlich geklärt werden, dann übernehme ich als Experte im Schadenersatz gerne die gerichtliche Verteidigung Ihrer Interessen.
Wird beispielsweise ein Kraftfahrzeug bei einem Unfall beschädigt, entsteht ein Sachschaden, der vom Schädiger ersetzt werden muss. Werden bei dem Unfall jedoch Personen verletzt, handelt es sich um Körperverletzung. 

Bei Körperverletzung hat der Geschädigte das Recht, Ansprüche auf Schmerzensgeld zu stellen und bekommt ebenfalls die Heilkosten (Behandlungen, Massagen, Medikamente) und Unkosten erstattet. Darüber hinaus muss der Schädiger auch die Kosten für Krankentransporte und Rehabilitationen übernehmen.

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Im Zusammenhang mit der Errichtung oder Prüfung von Verträgen profitieren meine Klienten von meiner Prozesserfahrung. Sorgfältig erstellte und durchdachte Verträge sichern die Rechte meiner Klienten und dienen der Vermeidung langwieriger und teurer Prozesse. 
- RA Mag. Stephan Zinterhof
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Rechtliche Bestimmung des Gewährleistungsrechts

Er kann die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn der Austausch oder die Verbesserung wäre für den Übergeber unmöglich oder mit einem erhöhten Aufwand verbunden. Bei einer geringfügig beschädigten Ware hat der Übernehmer das Recht auf eine Preisminderung, ansonsten muss eine Rückabwicklung des Geschäfts erfolgen.

Hat der Verkäufer/Übergeber den Austausch oder die Verbesserung verweigert oder spezielle Fristen nicht eingehalten, muss ebenfalls eine Rückabwicklung des Geschäfts stattfinden. Jeder Schadensfall ist anders und insbesondere dessen spezifischen Faktoren und die Komplexität der Gesetzeslage selbst machen die Konsultation eines Rechtsanwalts für Schadenersatz meist unumgänglich, da nur eine fundierte Rechtsberatung Ihnen ausreichend Einblicke in alle relevanten Aspekte der geltenden Rechtslage ermöglichen kann. Gerne übernehme ich die Beratung und Betreuung Ihres Schadenfalls.

Machen Sie Ihre Schadenersatzansprüche geltend oder lassen Sie mich unberechtigt gestellte Ansprüche abwehren – als Rechtsbeistand im Schadenersatz stehe ich Ihnen tatkräftig zur Seite und setze Ihre Interessen erfolgreich vor Gericht durch.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in meiner Kanzlei 1010 Wien, um im Rahmen eines persönlichen Gesprächs alle weiteren Schritte besprechen zu können.Ich freue mich auf Ihre Anfrage und hoffe, Sie schon bald in meiner Kanzlei begrüßen zu dürfen!

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