Wann kann der Pflichtteil eingeklagt werden?
Nach der neuen Rechtslage (§ 765 Absatz 2 ABGB nach dem Erbrechtsänderungsgesetz 2015) kann der Pflichtteilsberechtigte den Geldpflichtteil frühestens ein Jahr nach dem Tod des Verstorbenen fordern. Der Gesetzgeber geht bei dieser Regelung davon aus, dass die Höhe des Pflichtteils vielfach erst durch langwierige Schätzungen und manchmal schwierige Berechnungen zu ermitteln sei. Dem Erben wird […]
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